Kapitalgesellschaften sind Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbH
Bei einer Kapitalgesellschaft steht das Kapital im Vordergrund.
- Die Mitglieder einer Kapitalgesellschaft sind mit einer Kapitaleinlage an der Gesellschaft beteiligt.
- Die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung einer Kapitalgesellschaft sind von der Kapitalbeteiligung abhängig.
- Den Gläubigern der Gesellschaft steht nur das Kapital als Haftungsmasse zur Verfügung, z.B. für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen (anders bei Personengesellschaften).
- Die persönlichen Beziehungen zu den Mitgliedern (Gesellschaftern) treten in den Hintergrund (anders bei Personengesellschaften).
Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person..
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