jura-basic (Kapitalgesellschaften) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Grundbegriffe (Kapitalgesellschaften)

Kapitalgesellschaften sind Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbH

Bei einer Kapitalgesellschaft steht das Kapital im Vordergrund.

  • Die Mitglieder einer Kapitalgesellschaft sind mit einer Kapitaleinlage an der Gesellschaft beteiligt.

  • Die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung einer Kapitalgesellschaft sind von der Kapitalbeteiligung abhängig.

  • Den Gläubigern der Gesellschaft steht nur das Kapital als Haftungsmasse zur Verfügung, z.B. für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen (anders bei Personengesellschaften).

  • Die persönlichen Beziehungen zu den Mitgliedern (Gesellschaftern) treten in den Hintergrund (anders bei Personengesellschaften).

Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person..

weitere Details



Dokument-Nr. 0001746 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...