Name und Firma
Rz. 5
Der
Name dient der Kennzeichnung einer Person und unterliegt dem Namensrecht nach
§ 12 BGB@. Unter das Namensrecht fällt der Name einer natürlichen Person und juristischen Person.
Das Namensrecht schütz vor Namensbeeinträchtigung und Namensanmaßung (
Namensrecht).
Der Name des Kaufmanns ist handelsrechtlich die
Firma.
Auch die Firma fällt unter das Namensrecht. Zusätzlich ist die Firma durch das Firmenrecht geschützt (
Firmenschutz).
Nicht jede Bezeichnung ist rechtlich zulässig. Nur eine rechtlich zulässige Firma erlangt Rechtsschutz. Es sind die Grundsätze der Firmenbildung zu beachten (
Details).
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