Überblick
Rz. 1
a) Die Handwerkskammern in Deutschland bieten als Weiterbildung verschiedene Meisterkurse an. Im Meisterkurs Teil III werden juristische Grundkenntnisse vermittelt. Das erlernte Recht wird in der Meisterprüfung Teil 3 geprüft.
Juristische Grundkenntnisse befähigen Meister zu rechtlichen Denk- und Sichtweisen.
b) Für Meister in der Ausbildung und Praxis sind nachstehende Rechtsthemen von Bedeutung:
- Grundbegriffe des Privatrechts (siehe Grundbegriffe, Rz.2)
- Handwerksrecht (siehe Handwerksrecht, Rz.3)
- Handwerksrolle (siehe Handwerksrolle, Rz.4)
- Handelsrecht (siehe Handelsrecht, Rz.5)
- Rechtsformen (siehe Rechtsformen, Rz.6)
- Vertragsrecht (siehe Vertragsrecht, Rz.8)
- Sachenrecht (siehe Sachenrecht, Rz.9)
- Gesellschaftsrecht (siehe Gesellschaftsrecht, Rz.7)
- Arbeitsrecht (siehe Arbeitsrecht, Rz.10)
- Steuerrecht (siehe Steuerrecht, Rz.11)
Das juristische Basiswissen ist die Grundlage für eine Wissensvertiefung.
Lesen Sie zu den angegebenen Themen zunächst die erste Seite. Dort steht das Wesentliche. Auf den nachfolgenden Seiten eines Themas stehen dann die Details zum ausgewählten Thema. Durch die Struktur der Webseiten wird Ihnen Jura leicht gemacht.
c) Verständnisfragen zum BGB
(zum Test)
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