Rechtsformen
Rz. 6
Handwerksmeister haben mehrere Möglichkeiten ein handwerkliches Unternehmern zu führen:
- Einzelunternehmer (als Alleininhaber)
Bei einem Personenzusammenschluss zu einer Gesellschaft ist das Gesellschaftsrecht von Bedeutung (siehe Gesellschaftsrecht,
Rz.7).
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Rz. 7 >>