Mindestkapital
Rz. 8
Das Mindestkapital ist ein gesetzlich vorgeschriebens Kapital in bestimmter Höhe.
Ein gesetzliches Mindestkapital (in einer bestimmten Höhe) gibt es bei einer Personengesellschaft nicht, da mindestens ein Gesellschafter für die Schulden der Personengesellschaft unbeschränkt haftet (mindestens ein Gesellschafter dient als Haftungsmasse). Details (siehe Haftung,
Rz.9).
Da es kein gesetzliches Mindestkapital gibt, kann bei einer OHG beispielsweise die Einlage 100 EUR oder ein Euro pro Gesellschafter betragen (s.u.
OHG).
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