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Grundbegriffe (Personengesellschaften)

Personengesellschaften sind Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, z.B. Betrieb eines Handwerkbetriebs.

Zu den Personengesellschaften gehören die OHG, KG, GbR

Bei einer Personengesellschaft stehen die Personen im Vordergrund,

  • es muss mindestens ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt haften, d.h. mindestens ein Gesellschafter kann von den Gläubigern der Gesellschaft persönlich verklagt werden

  • es muss mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter auch Geschäftsführer der Gesellschaft sein (sog. Prinzip der Selbstorganschaft)..

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Dokument-Nr. 0001747 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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