Personengesellschaften sind Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, z.B. Betrieb eines Handwerkbetriebs.
Zu den Personengesellschaften gehören die OHG, KG, GbR
Bei einer Personengesellschaft stehen die Personen im Vordergrund,
- es muss mindestens ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt haften, d.h. mindestens ein Gesellschafter kann von den Gläubigern der Gesellschaft persönlich verklagt werden
- es muss mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter auch Geschäftsführer der Gesellschaft sein (sog. Prinzip der Selbstorganschaft)..
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