Überblick
Rz. 1
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Rechtssubjekte (Personen) untereinander. Es gilt das Prinzip der Gleichberechtigung und Privatautonomie (Selbstbestimmung).
Das Privatrecht wird auch als
Zivilrecht bezeichnet.
Innerhalb des Privatrechts kann unterschieden werden zwischen
- dem allgemeinen Privatrecht und
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