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Werkvertrag (Allgemeines, Werkvertrag)

Bauvertrag

Rz. 32

Ein Bauvertrag ist, wie der Werkvertrag, ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und Besteller. Gegenstand des Bauvertrags ist eine Bauleistung. Der Bauvertrag ist z.B. ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks.

Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerkes ist ebenfalls ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist. Unter Instandhaltung sind z.B. Arbeiten zu verstehen, die zur Erhaltung des Zustandes des Bauwerks dienen.

Der Bauvertrag ist ein besonderer Typ des Werkvertrags. Dieser Bauvertrag wird auch als BGB-Bauvertrag bezeichnet,

Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (siehe Werkvertrag).

Der BGB-Bauvertrag wird teilweise auch als Bauwerkvertrag bezeichnet.

Der Bauvertrag (BGB-Bauvertrag) wird ab 2018 in § 650a geregelt. Bis 2018 wurden auf den Bauvertrag die Regelungen des § 631 BGB@ (Werkvertrag) angewendet. Zu den neuen Regelungen des Bauvertrags (siehe Bauvertrag).


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Dokument-Nr. 000285 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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