Haftung
Rz. 22
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist Trägerin von eigenen Rechten und Pflichten (
§ 13 Abs. 1 GmbHG@).
Die Gesellschafter haften begrenzt in Höhe ihrer Einlage. Da nicht mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet, bildet das Vermögen der Gesellschaft die alleinige Haftungsmasse für die Gläubiger der GmbH (siehe Stammkapital,
Rz.19).
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen (
§ 13 Abs. 2 GmbHG@).
Anders als bei
Personengesellschaften haben GmbH-Gläubiger nur das Gesellschaftsvermögen als Haftungsmasse.
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