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Gewerbesteuer

Gewerbesteuerfreibetrag

Rz. 8

Der Gewerbesteuerfreibetrag ist ein Freibetrag, der vom Gewerbeertrag abgezogen werden kann.

Der Gewerbesteuerfreibetrag beträgt für natürliche Personen und Personengesellschaften 24.500 Euro (Stand 2020) und ist vom Gewerbeertrag abzuziehen (§ 11 Abs. 1 GewStG@).

Eine Gewerbesteuererklärung ist nicht abzugeben, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag nicht überschreitet (vgl. § 25 GewStDV), der Gewerbeertrag also kleiner als der Gewerbesteuerfreibetrag ist. Dies trifft auf Kleinunternehmer zu.

Für Kapitalgesellschaften, GmbH, UG und Aktiengesellschaft, gibt es keinen Gewerbesteuerfreibetrag.


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Dokument-Nr. 000475 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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