Körperschaft
Rz. 2
Die GmbH ist eine Körperschaft.
Die Körperschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Der Personenzusammenschluss besteht auch dann weiter, wenn die Personen wechseln. Dies ist beispielsweise bei einer Personengesellschaft, wie die Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR), nicht der Fall.
Die Gesellschaft (GbR) wird durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt (
§ 727 BGB@).
Die GmbH ist, wie der
Verein, körperschaftlich organisiert, d.h. die GmbH ist vom Mitgliederbestand unabhängig und hat eine Organisation mit mindestens zwei selbständigen Organen (Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung). Bei Bedarf ist ein Aufsichtsrat möglich (
§ 52 GmbHG@).
Da die GmbH eine Körperschaft ist, unterliegen ihre Gewinnen der Körperschaftsteuer (siehe Besteuerung,
Rz.33).
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