Gesellschaftsvertrag
Rz. 5
Die Kommanditgesellschaft (KG) entsteht durch Gesellschaftsvertrag.
Im Vergleich zum Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss bei der KG der Betrieb auf ein Handelsgewerbe gerichtet sein.
Da das KG-Recht ansonsten zum Gesellschaftsvertrag schweigt, gilt GbR-Recht
>> [mehr..]
<< Rz. 4 ||
Rz. 6 >>