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Arbeitsverhältnis (Kündigung, Abfindung)

Abfindung bei Firmenverlagerung

Rz. 4

Bei einer wirksamen Kündigung, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfindung.

Bei Firmenverlagerung sieht der Sozialplan Geldzahlungen an den Arbeitnehmer vor weiter


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Dokument-Nr. 000390 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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