jura-basic (Arbeitnehmerhaftung Einleitung) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmerhaftung)

Einleitung

Rz. 1

Der Arbeitnehmer haftet, wenn er den Arbeitgeber, Kollegen oder einen Dritten schuldhaft schädigt (Arbeitnehmerhaftung).

Mögliche Haftungsgrundlagen sind:

Eine vertragliche Haftung wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB@.

  • Arbeitsvertrag

  • Pflichtverletzung

  • Verschulden

  • Schaden

Eine gesetzliche Haftung wegen Körper- oder Eigentumsverletzung nach § 823 BGB@.

  • Körper- oder Eigentumsverletzung

  • Verschulden

  • Schaden


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000157 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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