Einleitung
Rz. 1
Der Arbeitnehmer haftet, wenn er den Arbeitgeber, Kollegen oder einen Dritten schuldhaft schädigt (Arbeitnehmerhaftung).
Mögliche Haftungsgrundlagen sind:
Eine vertragliche Haftung wegen Pflichtverletzung nach
§ 280 BGB@.
Eine gesetzliche Haftung wegen Körper- oder Eigentumsverletzung nach
§ 823 BGB@.
- Körper- oder Eigentumsverletzung
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Rz. 2 >>