jura-basic (Arbeitsbereitschaft Normale-Arbeitszeit) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft)

Normale Arbeitszeit

Rz. 2

Die Zeit der Arbeitsbereitschaft an der Arbeitsstelle ist keine Ruhezeit oder Ruhepause. Sie ist normale Arbeitszeit.

Die Arbeitsbereitschaft ist bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit iSd § 3 ArbZG@ mit zu zählen.

Gegenüber der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft eine geringere Leistung dar. So kann abweichend von § 3 ArbZG@ die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit die Arbeitsbereitschaft fällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG@).

Von der Arbeitsbereitschaft ist der Bereitschaftsdienst zu unterschieden (siehe Bereitschaftsdienst).


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Dokument-Nr. 000716 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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