Rz. 15
An Feiertagen muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten. Fällt infolge eines Feiertags die Arbeitszeit aus, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 2 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG). Mehr zu diesem Thema (siehe Feiertage).
<< Rz. 14 || Rz. 16 >>
Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.
Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?
Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung, zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.