jura-basic (Arbeitsfreistellung Mutterschutz) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Arbeitsverhältnis (Arbeitsfreistellungen, Arbeitsausfall)

Mutterschutz

Rz. 17

Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz geregelt, z.B. in § 1 MuSchG@, § 2 MuSchG@, § 11 MuSchG@.

Beim Mutterschutz ist zu unterscheiden:

  • Schutzfrist vor der Entbindung

  • Schutzfrist nach der Entbindung

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung) und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Bei einer Frühgeburt kann sich die Schutzfrist verlängern, vgl. § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG@. Die Ausfallzeit wegen eines Beschäftigungsverbots ergibt sich aus der Schutzfrist vor der Entbindung und der Schutzfrist nach der Entbindung.

Der Mutterschutz beeinträchtigt den Urlaubsanspruch der Mutter nicht. Die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots gelten als Beschäftigungszeiten (siehe Urlaub).


<< Rz. 16 || Rz. 18 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000169 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung, zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...