Gratifikationen
Rz. 21
Die Gratifikation ist eine Sonderzahlung, die zusätzlich zur Grundvergütung bezahlt wird, z.B. Weihnachtsgeld.
Die Zahlung erfolgt nicht wegen der Leistung des Arbeitnehmers, sondern beim Vorliegen von besonderen Umständen, z.B. Weihnachten.
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