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Arbeitsverhältnis (Arbeitslohn, Vergütung)

Lohnnebenkosten

Rz. 11

Lohnnebenkosten sind die zusätzlichen Kosten des Arbeitgebers im Rahmen einer Beschäftigung. Die Lohnnebenkosten sind zusätzliche Kosten zum Bruttolohn (siehe Bruttolohn, Rz.8).

Die Lohnnebenkosten umfassen

  • den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) und

  • die Beiträge zur Unfallversicherung.

  • die besonderen Entgelte zum (monatlichen) Bruttolohn, wie zusätzliches Urlaubsgeld für die Urlaubstage, Weihnachtsgeld an Weihnachten, Nachtzuschläge für die Nachtschichten.

Die Lohnnebenkosten bezogen auf die Unfallversicherung und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung betragen für den Arbeitgeber ca. 20% vom Bruttolohn.

Beispiel (vereinfacht): Für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2.000 EUR im Monat muss der Arbeitgeber zusätzlich ca. 400 EUR Lohnnebenkosten abführen. Der Arbeitgeber hat Gesamtkosten von ca. 2.400 EUR pro Monat. Die konkrete Belastung ist davon abhängig, bei welcher Krankenversicherung der Arbeitnehmer versichert ist und welche Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) zuständig ist. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind abhängig vom Unfallrisiko.


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Dokument-Nr. 000481 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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