jura-basic (Arbeitsvertrag Schmiergeldverbot Leistungsverweigerungsrecht) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmer, Rechte und Pflichten)

Leistungsverweigerungsrecht

Rz. 10

Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung verpflichtet (§ 611a Abs. 1 BGB@). Eine unberechtigte Leistungsverweigerung ist ein Pflichtverletzung und daher ein Kündigungsgrund.

Kein Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung hat (siehe dazu Leistungsverweigerungsrecht).


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Dokument-Nr. 000151 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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