Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmer, Rechte und Pflichten)
Leistungsverweigerungsrecht
Rz. 10
Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung verpflichtet (§ 611a Abs. 1 BGB@). Eine unberechtigte Leistungsverweigerung ist ein Pflichtverletzung und daher ein Kündigungsgrund.
Kein Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung hat (siehe dazu Leistungsverweigerungsrecht).
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