Schmiergeldverbot
Rz. 13
Durch die Annahme von Schmiergeld zerstöre der Arbeitnehmer das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit.
Wer gegen das Schmiergeldverbot verstößt, handelt den Interessen seines Arbeitgebers zuwider und gibt dem Arbeitgeber damit regelmäßig einen Grund zur fristlosen Kündigung (BAG, 21.07.2001 – 2 AZR 30/00 unter III. 2.a).
Beispiel: Ein nach dem Tarifvertrag ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer verstößt gegen das Schmiergeldverbot und ist wegen des Vertrauensverlustes wirksam fristlos gekündigt worden (BAG aaO).
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