Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmer, Rechte und Pflichten)
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Rz. 7
Art und Umfang der Arbeit wird meistens im Arbeitsvertrag geregelt. Die Einzelheiten der Arbeitsleistungen ergeben sich aber nicht aus dem Arbeitsvertrag. Zur Konkretisierung der Pflichten des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht (Direktionsrecht).
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