jura-basic (Arbeitsvertrag Mitbestimmungsrecht-des-Betriebsrats) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag)

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 21

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung, wenn der Arbeitgeber mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt (§ 99 Abs. 1 BetrVG@),

Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern (§ 99 Abs. 2 BetrVG@),

Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen (§ 99 Abs. 4 BetrVG@).

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Dokument-Nr. 000904 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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