Vertragspartner
Rz. 6
Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Vorschriften des Dienstvertrags sind auf den Arbeitsvertrag entsprechend anwendbar.
Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (
§ 611a BGB@).
<< Rz. 5 ||
Rz. 7 >>