jura-basic (Arbeitszeit 8-Stunden) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit)

8 Stunden

Rz. 5

Die Dauer der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben.

Besteht keine Vereinbarung über die Arbeitszeit, gilt die gesetzliche Arbeitszeit iSd § 3 ArbZG@. Die werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden (siehe Höchstarbeitszeit)

Werktage sind alle Wochentage, außer Sonntage und Feiertage. Sonntage und Feiertage sind Ruhetage (§ 1 ArbZG@). Samstag ist ein Werktag.

Das Arbeitsgesetz geht bei einer werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden von einer Wochenarbeitszeit (von Montag bis Samstag) von 48 Stunden aus. Die arbeitsgesetzliche Wochenarbeitszeit ist auf 6 Tage angelegt (siehe Wochenarbeitszeit, Rz.31).


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Dokument-Nr. 000348 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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