Ausgleichszeitraum
Rz. 30
Der arbeitszeitrechtliche Ausgleichszeitraum ist ein Zeitraum, innerhalb dem arbeitszeitrechtliche Mehrarbeit (werktäglich mehr als 8 Stunden) durch Verringerung der Arbeit so ausgeglichen wird, dass innerhalb des Zeitraums im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (vgl.
§ 3 ArbZG@), Details siehe
Mehrarbeit.
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