jura-basic (Arbeitszeit Aushang) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit)

Aushang

Rz. 13

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer über die gesetzlichen, tarifvertraglichen und betriebsvertraglichen Arbeitszeitregelungen zu informieren (§ 16 Abs. 1 ArbZG@).

Hierzu hat der Arbeitgeber an geeigneter Stelle im Betrieb einen entsprechenden Aushang zu machen.

Statt des Aushangs sind die Informationen zur Einsichtsnahme an geeigneter Stelle auszulegen.


<< Rz. 12 || Rz. 14 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000348 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung, zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...