jura-basic (Arbeitszeit Mindestarbeitszeit) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit)

Mindestarbeitszeit

Rz. 29

Mindestarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer täglich mindestens arbeiten muss. Das werktägliche Minimum können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aushandeln.

Gesetzlich festgelegt ist die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (siehe Höchstarbeitszeit, Rz.10).

Bei der Arbeit auf Abruf gilt eine werktägliche Arbeitszeit von 3 Stunden als vereinbart, wenn nichts vertraglich festgelegt ist (siehe Arbeit auf Abruf).


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Dokument-Nr. 000348 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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