Mindestarbeitszeit
Rz. 29
Mindestarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer täglich mindestens arbeiten muss. Das werktägliche Minimum können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aushandeln.
Gesetzlich festgelegt ist die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (siehe Höchstarbeitszeit,
Rz.10).
Bei der Arbeit auf Abruf gilt eine werktägliche Arbeitszeit von 3 Stunden als vereinbart, wenn nichts vertraglich festgelegt ist (siehe
Arbeit auf Abruf).
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