jura-basic (Arbeitszeit Teilzeitarbeit) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit)

Teilzeitarbeit

Rz. 26

Bei frt Teilzeitarbeit ist der Arbetinehmer teilzeitbeschäftigt.

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Das Teilzeitbeschäftigungsverhältnis ist ein normales Arbeitsverhältnis. Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet lediglich weniger (siehe Teilzeitarbeit).


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Dokument-Nr. 000348 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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