jura-basic (Arbeitszeit Wochenarbeitszeit) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit)

Wochenarbeitszeit

Rz. 31

Die Wochenarbeitszeit nach dem ArbZG umfasst 6 Tage.

Das Arbeitszeitgesetz geht bei einer werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden von einer Wochenarbeitszeit (Montag bis Samstag) von 48 Stunden aus. Werktage sind alle Wochentage, außer Sonntage und Feiertage (vgl. § 9 ArbZG@). Sonntage und Feiertage sind Ruhetage (siehe Sonntagsarbeit, Rz.32).

Durch Vertrag kann eine kürzere Wochenarbeitszeit bestimmt werden, z.B. 40 Stunden-Woche (von Montag bis Freitag).


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Dokument-Nr. 000348 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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