Wochenarbeitszeit
Rz. 31
Die Wochenarbeitszeit nach dem ArbZG umfasst 6 Tage.
Das Arbeitszeitgesetz geht bei einer werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden von einer Wochenarbeitszeit (Montag bis Samstag) von 48 Stunden aus. Werktage sind alle Wochentage, außer Sonntage und Feiertage (vgl.
§ 9 ArbZG@). Sonntage und Feiertage sind Ruhetage (siehe Sonntagsarbeit,
Rz.32).
Durch Vertrag kann eine kürzere Wochenarbeitszeit bestimmt werden, z.B. 40 Stunden-Woche (von Montag bis Freitag).
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