Einleitung
Rz. 1
Die Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und
Betriebsrat,
§ 77 Abs. 2 BetrVG@. Sie hat normativen Charakter, weil sie unabhängig vom Wissen und Wollen des einzelnen Arbeitnehmers dessen Arbeitsverhältnis bestimmt (
§ 77 Abs. 4 BetrVG@).
Die Betriebsvereinbarung erfasst alle Arbeitsverhältnisse des Betriebes, während die Normen des Tarifvertrags grundsätzlich nur zwischen den Tarifgebunden gelten (siehe dazu
Tarifvertrag).
Durch eine Betriebsvereinbarung kann auch das
Weisungsrecht des Arbeitgebers begrenzt werden.
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Rz. 2 >>