Bewerbungsunterlagen
Rz. 4
Da die Bewerbungsunterlagen eine Reihe persönlicher Daten enthalten, kann der Bewerber bei einer erfolglosen Bewerbung die Rücksendung aller seiner Unterlagen verlangen. Dieser Anspruch folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 GG. Hat der Bewerber einen Bewerberfragebogen ausgefüllt, hat er einen Anspruch auf Vernichtung der übermittelten Daten.
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