Leistungshandlung
Rz. 2
Bei der Bringschuld, hat der Schuldner die Leistung dem Gläubiger zu bringen. Der Leistungsort liegt beim Gläubiger.
Beispiel: Käufer und Verkäufer einer Waschmaschine vereinbaren, dass der Verkäufer die Sache dem Käufer bringt. Im Arbeitsvertrag vereinbaren die Parteien, dass der Arbeitsort des Arbeitnehmers, der Betriebsort des Arbeitgebers ist. Der Arbeitnehmer bringt seine Arbeitskraft zum Arbeitgeber (siehe
Arbeitsvertrag).
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