Anstellungsvertrag
Rz. 18
Der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, wenn eine juristische Person mit dem gesetzlichen Vertreter (
Organmitglied) einen Geschäftsführungsvertrag abschließt, z.B. GmbH schließt Anstellungsvertrag mit Geschäftsführer ab.
<< Rz. 17 ||
Rz. 19 >>