jura-basic (Lohn Gleichbehandlungsgrundsatz) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Arbeitsverhältnis (Arbeitslohn, Vergütung)

Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 4

Bei der Lohngestaltung hat der Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

Danach darf der Arbeitgeber zwar eine Gruppenbildung vornehmen (Betrieb A erhält mehr Lohn als Betrieb B), diese muss aber sachgerecht sein.

Der Unternehmer kann in unterschiedlichen Betrieben unterschiedliche Lohnerhöhungen durchführen, wenn z.B. das Ausgangsniveau der Löhne, der betriebswirtschaftliche Erfolg der Betriebe und die Leistungsanforderung in den einzelnen Betrieben unterschiedlich ist. Hierfür hat der Arbeitgeber einen unternehmensweiten Vergleich aller Betriebe vorzunehmen (BAG 03.12.2008 - 5 AZR 74/08). Daher ist eine willkürliche Gruppenbildung des Arbeitgebers unzulässig z.B. Lohnerhöhung in von ihm bevorzugten Betrieb.


<< Rz. 3 || Rz. 5 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000481 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...