Krankengeld
Rz. 18
Von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ist das Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Das Krankengeld bezahlt die Krankenkasse. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, dann hat er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bis zur Dauer von sechs Wochen (siehe
Krankengeld).
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