Lohnklage
Rz. 5
Rückständiges Arbeitsentgelt kann vor dem Arbeitsgericht einklagt werden.
Eine Lohnklage ist möglich, solange der Anspruch auf Lohn nicht verjährt ist.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (
§ 195 BGB@).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB@
Bei einer Lohnklage kann der Arbeitnehmer den
Bruttobetrag neben den Verzugszinsen einfordern (BAG, 07.03.2001 - GS 1/00). Die Verzugszinsen betragen 5 % über dem Basiszinssatz (
§ 288 BGB@).
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