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Arbeitsverhältnis (Arbeitgeber, Lohnrückstand, Zahlungsverzug)

Lohnklage

Rz. 5

Rückständiges Arbeitsentgelt kann vor dem Arbeitsgericht einklagt werden.

Eine Lohnklage ist möglich, solange der Anspruch auf Lohn nicht verjährt ist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB@).

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

  • der Anspruch entstanden ist und

  • der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB@

Bei einer Lohnklage kann der Arbeitnehmer den Bruttobetrag neben den Verzugszinsen einfordern (BAG, 07.03.2001 - GS 1/00). Die Verzugszinsen betragen 5 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB@).


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Dokument-Nr. 0001259 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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