Arbeitsverhältnis (Arbeitslohn, Zahlungspflicht des Arbeitgebers)
Zeiterfassungssystem
Rz. 8
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Arbeitszeit zu bezahlen.
Die Arbeitszeit ist die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit. Ruhepausen sind keine Arbeitszeiten
Zur Kontrolle und Erfassung der Arbeitszeit sind betrieblich Zeiterfassungssysteme zulässig (siehe Arbeitszeit).
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Fragen zum Arbeitsverhältnis?
Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.