Übersicht
Rz. 1
Die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus dem
Arbeitsvertrag.
Zuschläge werden zusätzlich zum
Arbeitslohn bezahlt.
Im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Individualvertrag können Zuschläge zur Grundvergütung vereinbart werden.
Nachfolgend wird die Gesetzeslage zu einigen Zuschlägen dargestellt. Anknüpfungspunkt der Zuschläge ist weniger der Leistungserfolg, sondern mehr die geleistete Arbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Als Zuschläge kommen in Betracht:
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Rz. 2 >>