jura-basic (Mindesturlaub Wartezeit) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Urlaub, Dauer, Mindesturlaub)

Wartezeit

Rz. 4

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nicht mit dem ersten Tag des Arbeitsbeginns, sondern erstmalig nach einem Arbeitsverhältnis von 6 Monaten (sog. Wartezeit).

Sofern der Arbeitnehmer noch keinen vollen Urlaubsanspruch hat, kann er einen Anspruch auf Teilurlaub haben (siehe Teilurlaub).


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Dokument-Nr. 000870 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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