Stromausfall im Betrieb
Rz. 13
Möchte der Arbeitnehmer arbeiten, aber ist dies nicht möglich, weil die Arbeitsleistung am Arbeitsplatz nicht erbracht werden kann (z.B. wegen Betriebsstörung durch Stromausfall, Hochwasser), stellt sich die Frage nach dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung.
Siehe dazu
Betriebsrisiko des Arbeitgebers.
<< Rz. 12 ||
Rz. 14 >>