Rz. 3
Nach dem Gesetz sind auch Sonnabende Werktage.
Nur Sonntage und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe (§ 1 ArbZG@), an denen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf (§ 9 ArbZG@).
<< Rz. 2 || Rz. 4 >>
Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.
Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?
Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung, zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.