jura-basic (Ruhepausen) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Arbeitsverhältnis (Arbeitszeit, Ruhepause und Ruhezeit)

Einleitung

Rz. 1

Ruhepausen und Ruhezeiten dienen der Erholung des Arbeitnehmers.

Die Ruhepause ist die im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit für eine bestimmte Dauer. Bei einer Gesamtarbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Unterbrechung der Arbeit zur Erholung des Arbeitnehmers erforderlich (siehe Ruhepause, Rz.2).

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (siehe Ruhezeit, Rz.3).

Die Ruhezeit und Ruhepause wird nicht zur Arbeitszeit gerechnet (siehe auch Arbeitszeit).


|| Rz. 2 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000673 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...