jura-basic (Urlaub Urlaubsabgeltung) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Arbeitsverhältnis (Urlaub)

Urlaubsabgeltung

Rz. 14

Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung.

Bei Übertragung von Resturlaub in das Folgejahr erlischt der übertragene Resturlaub grundsätzlich am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG@).

Kann der Urlaub aber wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG@). Der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch wandelt sich in diesem Fall in einen Abgeltungsanspruch um (siehe Urlaubsabgeltung).


<< Rz. 13 || Rz. 15 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000357 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...