jura-basic (Urlaub Urlaubsdauer) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Urlaub)

Urlaubsdauer

Rz. 3

Das Gesetz geht von einer 6 Tage-Woche aus. Bei einer 6 Tage-Woche beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG@), wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG@).

Bei einer 5 Tage-Woche hat der Arbeitnehmer weniger Urlaubstage. Der gesetzliche Urlaub beträgt in diesem Fall 20 Urlaubstage (24/6 = 4 x 5 = 20). Bei der Berechnung der Urlaubsdauer kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, maßgebend ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Bei einer 3 Tage-Woche hat der Arbeitnehmer noch weniger Urlaubstage (24/6 = 4 x 3 = 12).

Wenn sich aufgrund des Zwölftelungsprinzips (Teilurlaubs) Bruchteile von Urlaubstagen ergeben, stellt sich die Frage, wie diese Bruchteile (nicht volle Tage) zu behandeln sind. Mehr Details zur Berechnung der Urlaubstage (siehe Berechnung).


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Dokument-Nr. 000357 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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