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Arbeitsverhältnis (Urlaub)

Kalendermonat

Rz. 5

Ein Kalendermonat ist ein Monat, wie er im Kalender steht. Ein Kalendermonat geht vom Anfang des Kalendermonats bis zum Ende des Kalendermonats (z.B. vom 01.10 - 31.10). Er beginnt immer am ersten Tag eines Kalendermonats (z.B. 01.02., 01.04.), unabhängig davon, wann der erste Arbeitstag ist.

Für die Berechnung der Beschäftigungszeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses (z.B. 15.10.) maßgebend. Der erste Arbeitstag ist von großer Bedeutung. Der erste Beschäftigungsmonat beginnt mit dem ersten Arbeitstag (siehe Beschäftigungsmonat, Rz.4).


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Dokument-Nr. 000357 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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