jura-basic (Weisungsrecht Betriebsvereinbarung) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Direktionsrecht, Weisungsrecht)

Betriebsvereinbarung

Rz. 14

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann durch Betriebsvereinbarung begrenzt werden (vgl. § 106 GewO@).

Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden (§ 88 BetrVG@):

  • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen;

  • Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes;

  • Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.


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Dokument-Nr. 000270 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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