jura-basic (personelle Angelegenheiten) - Grundwissen
   
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Inhalt

Arbeitsverhältnis (Betriebsrat, Mitbestimmung)

Personelle Angelegenheiten

Rz. 4

In großen Unternehmen (mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern) hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die betroffene Person zu geben (siehe personelle Angelegenheiten).


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Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)

1. Begriff und Bedeutung

2. Einstellung

3. Versetzung und Umgruppierung

4. Personelle Angelegenheiten

5. Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf

6. Personalplanung und Outsourcing

7. Soziale Angelegenheiten

8. Stempeluhr, Arbeitszeiterfassung

9. Wirtschaftliche Angelegenheiten

10. Kündigung

11. Tendenzbetriebe

12. Gesamtüberblick

   - Einigungsstelle

   - Rechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

   - Rechte des Betriebsrats bei Gestaltung des Arbeitsplatzes

   - Rechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten

   - Rechte der Arbeitnehmer in wirtschaftlichen Angelegenheiten


Dokument-Nr. 000403 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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