Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmer, Rechte und Pflichten)
Arbeitsfreistellung, Urlaub, Krankheit
Rz. 8
Für Urlaub und Krankheit gibt es eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit.
Bei gesetzlicher Arbeitsfreistellung muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten, erhält aber trotzdem Lohnfortzahlung.
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