Arbeitsbedingungen
Rz. 10
Nach
§ 611a Abs. 1 BGB@ ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die versprochene Leistung zu erbringen. Dies ist die Arbeitsleistung.
Die Bedingungen der Arbeitsleistung sollten bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags feststehen und im Vertrag näher umschrieben sein, z.B. Arbeitszeit, Arbeitsort.
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